Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, haben wir bei Iberia Verständnis dafür, dass Sie angesichts der unerwartet langen Dauer der Auswirkungen der Pandemie auf die Beschränkungen des internationalen Flugverkehrs und der langen Zeit, die seit der Beantragung Ihres Gutscheins verstrichen ist, ohne dass Sie ihn tatsächlich einlösen konnten, möglicherweise kein Interesse mehr daran haben, Ihre Reisepläne in der nächsten Zeit wieder aufzunehmen. Aus diesem Grund hat Iberia ein Verfahren eingeleitet, mit dem es Ihnen in solchen Fällen vorübergehend möglich ist, eine Erstattung Ihres Gutscheins zu beantragen.
Wenn Sie zu der Betroffenen gehören, die von dieser Initiative Gebrauch machen können, erhalten Sie im Laufe des Jahres 2022 eine E-Mail von Iberia, in der Sie über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Gutscheins/Ihrer Gutscheine informiert werden und die Ihnen die Möglichkeit gibt, die Rückerstattung des Betrages zu beantragen, wenn Sie nicht mehr daran interessiert sind, den Gutschein einzulösen. Verwenden Sie hierzu den Link zu einem Formular, das zu diesem Zweck aktiviert wurde. Bitte beachten Sie die Frist, die wir Ihnen für die Beantragung dieser Rückerstattung einräumen, denn sie ist zeitlich begrenzt.
WICHTIG: Diese Initiative steht nur Inhabern von Gutscheinen wegen Flugstornierung zur Verfügung, die vor dem 5. November 2020 ausgestellt und noch nicht eingelöst wurden. Daher haben folgende Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihres Gutscheins: (i) Kunden, die einen Gutschein für Annullierung ihrer Buchung beantragt haben, ohne dass ihr Flug storniert wurde; (ii) Inhaber von Gutscheinen, die ab dem 5. November 2020 ausgestellt wurden; oder (iii) Inhaber von Gutscheinen, die bereits teilweise eingelöst wurden.