Gesundheit und besondere Bedürfnisse

Reise so sorgenfrei wie möglich

Salud y necesidades especiales

 

Barrierefreier Flugverkehr ist ein Recht für Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen und gleichzeitig eine Verpflichtung der Fluggesellschaften gegenüber ihren Kunden.
Iberia arbeitet weltweit mit Flughafenbetreibern zusammen, um Lösungen für alle Bedürfnisse zu entwickeln und die Flugzeuge so zu gestalten, dass das Boarding erleichtert wird. Unser Ziel ist es, Ihnen eine sichere und komfortable Reise zu bieten, die Sie verdienen.

Bei Fragen besuchen Sie bitte unsere Seite Iberia barrierefrei.

Vorbereitung Ihrer Reise

Als Reisende mit besonderen Bedürfnissen gelten Personen, die an einer kürzlich aufgetretenen oder chronischen Krankheit leiden, Schwangere oder frischgebackene Mütter sowie Personen, die während der Reise auf Hilfe angewiesen sind (Rollstuhl, Sauerstoffversorgung usw.).

Die allgemeine Empfehlung lautet, vor Reiseantritt einen Arzt zu konsultieren, wenn Sie unter folgenden Erkrankungen leiden...

  • Kardiovaskuläre Beschwerden

  • Chronischen Atemwegsbeschwerden

  • Schwerer Anämie

  • Instabiler Diabetes oder Krebs

  • Einnahme von Immunsuppressiva

Zudem wird ein ärztlicher Rat empfohlen, wenn Sie aus irgendeinem Grund Zweifel an Ihrer Reisefähigkeit haben. In bestimmten Fällen wird Ihre Situation als medizinischer Fall eingestuft, und es ist erforderlich, eine Fluggenehmigung von unserem medizinischen Dienst einzuholen:

  • Notwendigkeit von Sauerstoffversorgung

  • Nutzung eines selbständigen Brutkastens bei Frühgeborenen

  • Unfähigkeit, Anweisungen zu verstehen und zu befolgen

  • Akute oder chronische Erkrankungen sowie Genesungsphasen nach chirurgischen Eingriffen, die durch den Transport verschlechtert werden könnten

Lesen Sie alle Informationen auf unserer Seite Ärztliches Attest für den Flug.

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Benötige ich eine Begleitperson?

Im Allgemeinen werden alle Personen mit eingeschränkter Mobilität, die die Sicherheitsanweisungen verstehen und selbständig ausführen können und die die Sicherheit des Fluges und Arbeit der Besatzung nicht beeinträchtigen, zum Flug zugelassen.
Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie möglicherweise einen Begleitperson und in bestimmten Fällen medizinisches Fachpersonal, das in der Lage ist, die von Ihnen benötigte Pflege zu leisten.
Wenn Sie Hilfe für folgende Punkte benötigen, müssen Sie mit einer Begleitperson reisen:

  • Das Erreichen eines Notausgangs.

  • Kommunikation jeglicher Art mit der Besatzung zum Thema Sicherheit.

  • Schließen oder Öffnen des Sicherheitsgurtes.

  • Erledigung körperlicher Grundbedürfnisse.

  • Schwimmweste oder Sauerstoffmaske greifen und anlegen.

Die gewählte Begleitperson muss bis auf besondere Ausnahmefälle mindestens 18 Jahre alt sein und über uneingeschränkte und volle Autonomie verfügen.

Gesundheitliche Empfehlungen vor dem Flug

Fliegen mit einem Gips

Sie können problemlos mit einer Gipsschiene reisen. Beachten Sie jedoch, dass der Gips bei Flügen, die länger als zwei Stunden dauern, mindestens 48 Stunden zuvor angelegt worden oder längsseitig geöffnet sein muss. Sie benötigen kein ärztliches Attest, um fliegen zu dürfen.

Mitnahme von Medikamenten

Wir empfehlen, flüssige oder feste Medikamente stets im Handgepäck mitzuführen. Bewahren Sie sie nach Möglichkeit in der Originalverpackung auf und führen Sie eine Kopie des Rezepts oder ein ärztliches Attest mit sich, um die Sicherheitskontrollen und den Zoll reibungsloser zu passieren.
Medikamente, die gekühlt aufbewahrt werden müssen, können an Bord nicht gekühlt werden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Alternativen.

Wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden, empfehlen wir Ihnen, mehr Geld als nötig mitzunehmen, um unvorhergesehene Ausgaben decken zu können. Zudem ist es ratsam, ein Rezept Ihres Hausarztes mitzuführen, insbesondere wenn Sie sich im Ausland aufhalten und vor Ort Medikamente kaufen müssen. Achten Sie darauf, dass das Rezept den generischen Namen des Medikaments enthält.

Injektionsnadeln und EpiPen

Sie dürfen Injektionsnadeln und EpiPen-Injektoren mit an Bord nehmen. Wir empfehlen, diese im Handgepäck mitzunehmen, sie können aber auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Bitte denken Sie daran, Ihr Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung mitzubringen.

Basisausstattung für die Reiseapotheke

Die Reiseapotheke ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Reisegepäcks. Berücksichtigen Sie bei der Zusammenstellung sowohl Ihre individuellen Bedürfnisse als auch Ihr Reiseziel. Wir empfehlen, folgende Utensilien mitzunehmen ...

  • Ihre gewohnten Medikamente in ausreichender Menge für die Dauer des geplanten Aufenthalts Ärztliche Verschreibung oder Rezept

  • Schmerzmittel wie Paracetamol

  • Antihistaminika gegen Allergien

  • Entzündungshemmende Medikamente wie Ibuprofen

  • Antazida zur Beruhigung des Magens

  • Antiseptikum (z. B. Povidon-Iod oder Chlorhexidin) zur lokalen Anwendung

  • Verbandsmaterial und Pflaster

  • Physiologische Kochsalzlösung, insbesondere bei Reisen mit Kindern

  • Sonnenschutzcreme und After-Sun-Creme

  • Digitales Fieberthermometer

  • Nachweis einer Krankenversicherung

Korpulente Passagiere oder Passagiere, die mehr Platz benötigen

Die Breite der Sitze variiert je nach Kabinenklasse und Flugzeugtyp. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite über Sitzplätze.
Wenn Sie mehr Platz benötigen, können Sie über das Buchungszentrum einen zusätzlichen Sitzplatz (Extra Seat) neben Ihrem Sitzplatz reservieren. Dieser zusätzliche Sitzplatz wird zum gleichen Tarif wie der ursprüngliche Sitzplatz berechnet, mit Ausnahme der Gebühren. Beide Sitzplätze werden auf einem Ticket ausgestellt und Sie können online über die Website oder unsere App einchecken.
Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte an dieses.

Ansteckende Krankheiten

Gemäß den Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ist es untersagt, schwer erkrankte oder potenziell ansteckende Passagiere an Bord zu lassen. Bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit ist es daher immer ratsam, sich zu isolieren und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wenden Sie sich an Ihren Arzt, um zu erfahren, ob Sie sich noch in der Ansteckungs- und Übertragungsphase befinden.

Wenn Sie eine Frage haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen können, kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

Spezielle Mahlzeiten

Auf allen Flügen der Iberia-Gruppe (Iberia, Iberia Express und Air Nostrum) Spezialmenüs können bis spätestens 24 Stunden vor dem Abflug unterschiedliche spezielle Mahlzeiten bestellt werden.
Wenn Sie gegen irgendwelche Lebensmittel allergisch sind, empfehlen wir Ihnen, Ihr eigenes Essen mit an Bord zu bringen, da Iberia aufgrund des komplizierten Herstellungs- und Ladungsprozesses nicht garantieren kann, dass sich in Ihrem Spezialgericht keinerlei Spuren befinden.

Internationale Vorschriften über die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Iberia ist ein europäisches Luftfahrtunternehmen mit einer in Spanien ausgestellten Lizenz, welches den Regelungen der Europäischen Union und der spanischen Gesetzgebung unterliegt, den entsprechenden nationalen Vorschriften und internationalen Verträgen, falls zutreffend, sowie den Bestimmungen der internationalen Luftfahrtorganisationen:

EG-Verordnung 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Rechten von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im Luftverkehr.

EG-Verordnung 8/2008 EU zu OPS-Vorschriften, OPS-Verordnung 1260.

Gesetz 51/2003 vom 2. Dezember zu Gleichstellung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.

Königliches Dekret 1544/2007 vom 23. November, welches die Grundvoraussetzungen der Barrierefreiheit und Antidiskriminierung beim Zugang und der Nutzung von Verkehrsmitteln für Menschen mit Behinderungen regelt.

Operatives Rundschreiben 04/01 der spanischen Direktion für Zivilluftfahrt.

Resolution 700 und Best Practices 1700, 1700a, 1700c, 1700d und 1700e der IATA.

Wir möchten, dass Ihre Bedürfnisse verstanden und Sie entsprechend betreut werden, und dass Ihre Sicherheit und Würde respektiert werden.

ANHANG (PER)

Zweck dieses Dokuments ist eine Verbesserung der Barrierefreiheit im Flugverkehr für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Es ist an die Fluggesellschaften gerichtet, die Serviceleistungen und Einrichtungen auf Flughäfen und in Flugzeugen bieten, und dient als Grundlage dafür, dass ein freiwilliger Verhaltenskodex (oder auch mehrere) ausgearbeitet wird. Bei der Ausarbeitung der Verhaltenskodizes sind die entsprechenden Bestimmungen des Dokuments 30 (Abschnitt 5) der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) sowie des Anhangs 9 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) maßgeblich. Diese Dokumente enthalten technische Daten und wurden unter Einbeziehung der Luftfahrtindustrie sowie der Regierungsorgane verfasst, die für die Festlegung von Vorschriften und empfohlener Praktiken zuständig sind.

Definition

Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM) sind Menschen, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.

Grundlegende Forderungen

  1. 1. Personen mit eingeschränkter Mobilität haben dieselben Rechte auf Bewegungs- und Wahlfreiheit wie jeder andere Bürger. Dies gilt ebenso für Flugreisen wie auch für alle anderen Lebenslagen.

  2. 2. Die Fluggesellschaften, Flughäfen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Dienstleister sind dafür verantwortlich, auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität Rücksicht zu nehmen. Gleichermaßen ist es Aufgabe der Personen mit eingeschränkter Mobilität, ihre Bedürfnisse über die angemessenen Kanäle im gegebenen Moment genau anzugeben.

  3. 3. Es sind die notwendigen Informationen anzugeben, damit die Personen mit eingeschränkter Mobilität ihre Reisen planen und durchführen können.

  4. 4. Die aus der Betreuung der Personen mit eingeschränkter Mobilität entstehenden Kosten dürfen nicht direkt auf diese umgelegt werden.

  5. 5. Behinderung und Krankheit dürfen nicht gleichgestellt werden, d. h., Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen nicht als Vorbedingung für die Reise aufgefordert werden, medizinische Erklärungen über ihre Behinderungen vorzulegen.

  6. 6. In den Angelegenheiten, welche die Betreuung der Personen mit eingeschränkter Mobilität betreffen, werden deren vertretende Organisationen zu Rate gezogen.

  7. 7. Das Personal muss in angemessener Weise geschult werden, um die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu verstehen und ihnen gerecht zu werden.

  8. 8. Sicherheitskontrollen müssen so durchgeführt werden, dass die Würde der Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht verletzt wird.

  9. 9. Personen mit eingeschränkter Mobilität muss das größtmögliche Maß an Unabhängigkeit eingeräumt werden.

Praktiken der Fluggesellschaften

Keine Fluggesellschaft darf eine Person mit eingeschränkter Mobilität abweisen, es sei denn, sie kann einen sicheren Transport, eine entsprechende Unterbringung oder die konkrete Betreuung an Bord nicht gewährleisten. Sollte der Transport einer Person mit eingeschränkter Mobilität abgelehnt werden, müssen die Fluggesellschaften klar und ausführlich die Gründe für die Ablehnung erklären.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die sich nicht selbstständig helfen und bewegen können, müssen stets in Begleitung reisen. Die Fluggesellschaft leistet an Bord keine medizinische, hygienische oder sicherheitsbezogene Betreuung. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit unserer Buchungszentrale in Verbindung.

Die Fluggesellschaften sind angehalten, technische und operative Möglichkeiten zu finden, um den Zugang und die Einrichtungen in Flugzeugen aller Größen zu verbessern, besonders wenn wichtige Überholungsarbeiten durchgeführt werden.

In den Fällen, in denen eine Direktflugverbindung für eine Person mit eingeschränkter Mobilität nicht möglich ist (z.B. wegen der geringen Größe des Flugzeugs), müssen die Fluggesellschaften versuchen, eine akzeptable Alternative anzubieten.

Unabhängig von der Größe des Flughafens oder Flugzeugs muss bei den Formalitäten beim Ein- und Aussteigen die Würde der Personen mit eingeschränkter Mobilität gewahrt werden.

Die Fluggesellschaften müssen bei entsprechendem Platzangebot an Bord behindertengerechte Einrichtungen zur Verfügung stellen, um die Autonomie der Personen mit eingeschränkter Mobilität innerhalb der sanitären, hygienischen und Sicherheitsgrenzen zu ermöglichen.

Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen hinsichtlich der Optionen bei der Sitzplatzzuweisung gleichgestellt sein. Dies ist nur durch die Sicherheitsanforderungen eingeschränkt. Die Fluggesellschaften müssen in klarer und deutlicher Form die Gründe für eine Ablehnung eines konkreten Sitzplatzes erklären, wenn dieser aus Sicherheitsgründen nicht zugewiesen wird.

Blindenhunde müssen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Fluggesellschaft und den nationalen Einfuhrbestimmungen in der Kabine transportiert werden. Für ihren Transport wird keine Gebühr erhoben. Von Personen mit eingeschränkter Mobilität wird für den Transport grundlegender Objekte, die ihre Mobilität erleichtern, oder anderer Hilfsmittel im Falle von Körperbehinderung keine Gebühr berechnet.

Die Fluggesellschaften müssen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den Verlust oder die Beschädigung von mobilitätserleichternden Objekten oder anderen Hilfselementen im Falle von Körperbehinderung, zu verhindern. Sollte ein solcher Verlust oder eine solche Beschädigung eintreten, ergreifen die Fluggesellschaften die geeigneten Maßnahmen, um die unmittelbaren individuellen Bedürfnisse nach Mobilität zu erfüllen.

Zugang zum Luftverkehr für Personen mit Behinderungen

Text der EU-Verordnung 1107/2006: www.eur-lex.europa.eu / technische Dokumentation / Reisen und Behinderung / Rechtsetzungsakte / 32006R1107

So können Sie eine Kopie der Norm 14CFR Part 382 des US Verkehrsministeriums anfordern:

Per Telefon


Anrufe innerhalb der USA: Direkter und kostenloser Anruf für behinderte Fluggäste unter der Nummer 1-800-778-4838, oder der Nummer mit integriertem Fernschreiber*(TTY) 1-800-455-9880.

Anrufe von außerhalb der USA: Rufen Sie die Abteilung für Verbraucherschutz von Fluggästen unter der Telefonnummer (+1) 202-366-2220 oder der Nummer mit integriertem Fernschreiber*(TTY) (+1) 202-366-0511 an.

Per Post


Abteilung für Verbraucherschutz von Fluggästen

C-75, US Department of Transportation

1200 New Jersey Ave., SE

West Building, Room W96-432

Washington, DC 20590

Per Internet


Über die offizielle Website des Verkehrsministeriums unter folgenden Link: www.transportation.gov/airconsumer

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  • British Airways
  • American Airlines
  • Finnair

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