Neue Sicherheitsnormen über pulverförmige Substanzen
In folgenden Ländern sind Einschränkungen vorgeschrieben: USA, Dominikanische Republik, Costa Rica.
Es ist verboten, im Handgepäck Substanzen in Pulverform mit sich zu führen, (*) die 12 oz/350 ml/350 g überschreiten.
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Wir empfehlen, diese Substanzen im aufgegebenen Gepäck zu befördern, um zu vermeiden, dass sie an der Sicherheitskontrolle und/oder am Gate konfisziert werden.
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Ausnahmen (**):
Medikamente mit Rezept
Essen für Kleinkinder
Eingeäscherte menschliche Reste
Substanzen in Pulverform, die in den Duty Free Shops erworben wurden, wenn sie sich in einer verschlossenen STEB-Tüte befinden (Secure Tamper Evident Bag)(*) In Pulver, Granulat oder kompaktiert, beispielsweise: Mehl, Zucker, gemahlener oder granulierter Kaffee, Gewürze, Milchpulver und Kosmetika
(**) Sie können von der Fluggesellschaft kontrolliert werden