Als Assistenzhunde betrachten wir die unten genannten Hunde, sofern sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen:
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Blindenhunde, die Menschen mit einer Sehschwäche oder -behinderung unterstützen.
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Assistenzhunde, die Menschen mit körperlichen Behinderungen unterstützen.
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Signalhunde, die Menschen mit Hörbehinderung unterstützen, indem sie sie auf bestimmte Geräusche und deren Herkunft aufmerksam machen.
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Medizinische Signalhunde für die Begleitung von Menschen, die an Diabetes, Epilepsie oder anderen Krankheiten leiden, die Anfälle von Bewusstlosigkeit und Sinnesverlust verursachen.
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Hunde für Menschen mit autistischen Störungen.
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Rettungshunde mit abgeschlossener Ausbildung zur Zusammenarbeit und Unterstützung der staatlichen Sicherheitskräfte, die ein Rettungsteam begleiten, mit den entsprechenden Geschirren ausgestattet sind und ohne einen eigenen Sitzplatz reisen.
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Hunde, die sich in der Ausbildung befinden und über ein ausreichendes Niveau verfügen, um den Flug mit angemessenem Verhalten durchzuführen, vorausgesetzt, sie werden von ihrem Hundeführer begleitet und verfügen über eine Originalbescheinigung, die von der Ausbildungseinrichtung ausgestellt wurde, für die sie Dienstleistungen erbringen.
Therapiehund oder ESA-Hund