• Start
  • Vor Reisebeginn
  • Reisevorbereitung
  • Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

Barrierefreie Iberia

Necesidades especiales

Über dieses Formular (verfügbar auf Spanisch und Englisch) erhalten Sie weitere Informationen.

Barrierefreiheit 

Ein barrierefreier Zugang zum Luftverkehr ist ein Recht von Menschen mit Behinderungen und eine Verpflichtung der Fluggesellschaften gegenüber ihren Kunden. In Zusammenarbeit mit den Flughafenbetreibern in den einzelnen Ländern prüft Iberia ständig alle Prozesse, um Ihnen die Reise zu erleichtern. Wir arbeiten täglich daran, einfacher zugängliche Flugzeuge zu entwerfen sowie an jeden spezifischen Bedarf angepasste Verfahren. Hierbei lernen wir ständig dazu, um Ihre Reise so sicher und komfortabel zu gestalten, wie Sie Ihnen von Rechts wegen zusteht.

  • Barrierefreiheit der Flugzeuge.

  • An jeden Einzelfall angepasste Mittel und spezifische Verfahren.

  • Fachpersonal mit ständiger Weiterbildung.

Tipps zur Reisevorbereitung

Planen Sie Ihre Reise mit genügend Zeit im Voraus und berücksichtigen Sie alle Ihre Bedürfnisse. Sie können sich über unser Formular (verfügbar auf Spanisch und Englisch) im Einzelnen über jeden besonderen Service informieren, den Sie benötigen.

Prüfen Sie:

  • Ob Sie zum Reisen ein ärztliches Attest benötigen.

    Eine Erlaubnis des medizinischen Dienst von Iberia ist vor dem Flug erforderlich, wenn Ihre Situation ein medizinischer Fall ist und Sie sowohl am Boden als auch an Bord eine spezielle und spezialisierte Betreuung benötigen, wie:

    • Brutkasten

    • Sauerstofffluss über 2 l/Minute

    • Medizinische Versorgung während des Fluges

Diejenigen Passagiere, deren Erkrankung sich durch oder während des Fluges verschlimmern kann. 

Für den Transport eines Dialysegerätes ist keine Genehmigung notwendig , außer, wenn dieses während des Fluges verwendet werden muss; Allerdings müssen CPAPs, Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungsgeräte und ähnliches Gerät vom ärztlichen Dienst für den Transport genehmigt werden.


  • Sie müssen einen Bericht Ihres behandelnden Arztes einreichen oder ihn befragen , (sehr empfehlenswert) wenn:

    • Sie vor kurzem an einer vorübergehenden oder chronischen Herz-Kreislauf- oder Atemwegskrankheit, an schwerer Anämie, instabiler Diabetes oder Krebs litten oder leiden.

    • Sie immunsuppressive Medikamente nehmen oder aus irgendeinem gesundheitsbedingten Grund Zweifel an Ihrem derzeitigen Gesundheitszustand zum Reisen entstehen.


  • Sie mit einem Begleiter reisen müssen, der im Falle eines hypothetischen Notfalls Ihre Evakuierung ergänzend zur Besatzung unterstützt.

 

Je nach den im Einzelfall auftretenden besonderen Bedürfnissen zur Unterstützung und Versorgung kann es erforderlich sein, dass der Fluggast während der gesamten Reise eine Begleitperson benötigt. In sehr speziellen Fällen kann dies geschultes Fachpersonal sein, das in der Lage ist und über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, jederzeit den Gesundheitszustand zu bewerten, Medikamente zu verabreichen oder besondere Pflegemaßnahmen umzusetzen.

Im Allgemeinen ist es zwingend erforderlich, zusammen mit einer Begleitperson zu reisen, wenn Sie Unterstützung bei einer der folgenden Tätigkeiten benötigen:

  • - Das Erreichen eines Notausgangs

  • - Kommunikation mit der Besatzung bei Sicherheitsanweisungen

  • - Schließen oder Öffnen des Sicherheitsgurtes

  • - Erledigung körperlicher Grundbedürfnisse

  • - Anlegen der Rettungsweste oder Sauerstoffmaske

Die gewählte Begleitperson muss bis auf besondere Ausnahmefälle mindestens 18 Jahre alt sein und über uneingeschränkte und volle Autonomie verfügen.

Der medizinische Dienst von Iberia ist für die Genehmigung zur Beförderung verantwortlich sowie für die Entscheidung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Begleitperson. Unser Spezialistenteam für Luftfahrtmedizin bewertet jede einzelne Situation und Anfrage, die in der Buchung aufgeführt werden müssen. Hierzu und zu sonstigen Themen informiert Sie Serviberia in Spanien der die jeweilige Buchungszentrale in Ihrem Land.


Wenn Sie einen Gipsverband haben, muss der Gips auf Flügen mit mehr als zwei Stunden Dauer mindestens 48 Stunden zuvor angelegt worden oder längsseitig geöffnet sein. Eine ärztliche Genehmigung ist nicht erforderlich.


Mehr lesen

Bei der Buchung

Vor Durchführung der Buchung ist der richtige Zeitpunkt für Anfragen zu allen besonderen Serviceleistungen. Setzen Sie sich mit uns über unser Formular (verfügbar auf Spanisch und Englisch) mit unseren Mitarbeitern in Verbindung, die vom Ärzteservice von Iberia beraten werden und Ihnen alle notwendigen Auskünfte geben können.

  • Wir empfehlen, dass der Antrag auf Sonderleistungen mindestens 48 Stunden vor Ihrem Abflug gestellt wird , wodurch Sie die Garantie erhalten, dass bei Ihrer Ankunft alles bereit steht.

  • Planen Sie Ihre Anschlussflüge mit genug Aufenthaltszeit und beachten Sie, dass Sie ausreichend Zeit zwischen Ankunft und Abflug Ihrer Anschlussflüge haben. Die Zeiten hängen von mehreren Faktoren ab und man braucht in der Regel nicht die gleiche Zeit für zwei Anschlussflüge im Inland wie beispielsweise für einen nationalen und einen internationalen Anschlussflug.

    Vergewissern Sie sich, dass der Anschlussflug vom selben Flughafen fliegt, da es in bestimmten Städten mehr als einen Flughafen gibt. Im Regelfall empfehlen wir Ihnen mindestens 1:30 Std. zwischen Anschlussflügen einzuplanen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Anschlussflüge erreichen und Ihre Reise in Ruhe genießen können.

Mehr lesen

Auf dem Flughafen

In der EU beginnt die Betreuung von mobilitätseingeschränkten Fluggästen mit dem Eintreffen am Flughafen , wo Sie sich an den Helpdesk wenden sollten.

Beachten Sie, dass mit der Umsetzung der EU-Verordnung 1107/2006, die Betreuung von mobilitätseingeschränkten Fluggästen am Boden an die Flughafenbetreiber oder die von ihnen beauftragten Agenten übergegangen wurde, sodass die Fluggesellschaften eine Mindestzeit benötigen, um den Betreuungsdienstleistern die Bedürfnisse unserer Kunden mitzuteilen.

Sie sind verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen Betreuung während Ihres Aufenthaltes am Flughafen und sorgen unter anderem dafür, Ihren Check-in zu erleichtern und Sie zu uns zu bringen, damit wir Ihnen Priorität beim Einstieg gewähren.

Vor Reiseantritt empfehlen wir Ihnen, die Barrierefreiheit der von Ihnen besuchten Flughäfen zu überprüfen sowie die von den jeweiligen Betreuungsdiensten festgelegten Mindestzeiten.

Im Regelfall empfehlen wir Ihnen, sich mindestens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Flughafen einzufinden. Sie gehen zuerst an Bord.

Auch Informationen über Flugpläne und Flüge beantragen

Wenn Sie mehr zu den von AENA (Spanische Flughäfen und Luftfahrt) bereitgestellten Informationen erfahren möchten, können Sie diese Datei einsehen:

Informationen zur Betreuung mobilitätseingeschränkter Fluggäste von AENA

Wenn Sie nach Großbritannien reisen, können Sie in der Webseite des Flughafens Heathrow wichtige Informationen einsehen www.heathrowairport.com (nur in Englisch).

Falls Ihr Flug mit Iberia von einer anderen Fluggesellschaft im Rahmen der Code-Sharing Verträge durchgeführt wird, informieren Sie sich hinsichtlich der operativen Besonderheiten dieses Luftfahrtunternehmens, insbesondere wenn es sich um ein Unternehmen von außerhalb der Europäischen Union handelt.

Mehr lesen

An Bord

Unsere Flotte ist für die Beförderung von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität geeignet und, außer aufgrund der Flugzeuggröße, sind die Flugzeuge auf die vielseitigsten Formen des Ein- und Ausstiegs ausgelegt: remote, Finger, mit dem Aufzug oder Ambulift.

  • Sitze mit klappbaren Armlehnen am Gang.

  • Rollstuhl an Bord. Flugzeuge und Flotten, welche dies aufgrund ihrer Größe ermöglichen, haben einen Rollstuhl an Bord, um Fluggästen bei Bedarf die Mobilität innerhalb des Flugzeuges zu erleichtern.

  • Behindertengerechte Toiletten Langstreckenflugzeuge haben im Allgemeinen behindertengerechte und größere Toiletten, um den Komfort und die Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Fragen Sie unsere Crew nach ihrer Lage und bitten Sie bei Bedarf um Begleitung von und zu Ihrem Sitzplatz.

Weitere Informationen zur Beförderung von Rollstühlen finden Sie im Absatz (siehe unten) "Beförderung von Rollstühlen".

Mehr lesen

Bei der Ankunft

Wenn Sie auf einem Flughafen der Europäischen Union ankommen und Sie frühzeitig genug eine Beförderung im Rollstuhl beantragt haben, verfügt das ausführende Serviceunternehmen bei der Ankunft des Flugzeugs über alle Informationen zu Ihrem Namen, der Flugnummer und Ankunftszeit, sowie der Information zur beantragten Dienstleistung.

Außerhalb der EU werden sich unsere Mitarbeiter um Ihre Betreuung, den Transfer oder die benötigte Begleitung kümmern.

Der Transferservice und Begleitung umfasst auch die Gepäckabholung.

Priorität bei der Gepäckausgabe: Mobilitätshilfen haben Vorrang vor dem Rest des Gepäcks.

Mehr lesen

Beförderung von Rollstühlen und Mobilitätshilfen

Unsere Politik ist es, Rollstühle und Mobilitätshilfen in den Stauschränken an Bord zu verstauen, aber es gibt Einschränkungen bezüglich der Abmessungen und den Flugzeugflotten, in denen eine solche Beförderung möglich ist.

Nachstehend zeigen wir die Höchstmaße der Stauschränke an Bord der Flugzeugflotten

Höchstmaße der Stauschränke an Bord (in Flugzeugflotten ohne Stauschränke werden die Rollstühle im Frachtraum des Flugzeugs befördert).

Beförderung von Rollstühlen
Flotte Länge Breite Höhe
Mittel- und Kurzstrecke
(A319, A320, A321)
Kein Stauschrank Kein Stauschrank Kein Stauschrank
A330-200 / A330-300 / A350 91.44 cm (36 in) 33.02 cm (18 in) 106.60cm (42 in)

Auf Flügen vonIberia Regional Air Nostrum gibt es an Bord keine Stauschränke zur Beförderung von Rollstühlen, diese können jedoch im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Unsere einzige Einschränkung ist die Anzahl an Rollstühlen, die im Frachtraum befördert werden können:

Im Allgemeinen können in werden:

  • Elektrorollstühle- 1

  • Manuelle Rollstühle- 9

In beiden Fällen hängt dies jedoch von den Abmessungen der Rollstühle ab.

Mehr lesen

Assistenzhunde

Wir nehmen gerne Assistenzhunde an Bord, die unsere Passagiere mit Behinderungen oder ähnlichen Problemen begleiten.

Für uns sind Assistenzhunde solche, die von anerkannten Einrichtungen ausgebildet wurden, um Menschen mit Behinderungen oder ähnlichen Erkrankungen spezielle Hilfe zu leisten, und die mit dem Passagier, den sie an Bord des Flugzeugs begleiten, verbunden sind. Erkundigen Sie sich nach allen notwendigen Auflagen, damit Ihr Assistenzhund mit Ihnen fliegen kann.

Therapiehunde oder Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als Assistenzhunde und unterliegen den Zulassungsbedingungen an Bord, die für den Transport von Haustieren vorgesehen sind.

Mehr lesen

Besondere Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

  • Transfers und Begleitung am Flughafen . Der Transit in den Flughäfen kann manchmal lange Fußwege oder Wege durch unbekannte Einrichtungen mit sich bringen, die zu Desorientierung oder Verausgabung führen können.

    Diese Umstände sind besonders schwierig für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, körperlicher Behinderung, visueller oder geistiger Behinderung, Gedächtnisproblemen oder einfach aufgrund des Alters.

    Zur Überwindung dieser Barriere bieten die Flughäfen Shuttle-Services und unterstützende Begleitung an, die sich vom Betreten des Terminals bis zum Sitzplatz im Flugzeug erstreckt und den Check-in, den Einstieg und die Gepäckabgabe und Gepäckabholung umfasst.

    In der Europäischen Union wird dieser Service seit dem Inkrafttreten der EG-Verordnung 1107/2006 von den Flughafenbetreibern selbst angeboten. Außerhalb der EU sind Fluggesellschaften für die Bereitstellung des Service an ihre Kunden verantwortlich. Egal wo, er ist immer kostenlos.

  • Spezialservice Sauerstoff. Beantragen Sie alle Auskünfte über unser Formular (verfügbar auf Spanisch und Englisch), um Ihnen Sauerstoff an Bord bereitstellen zu können. Dieser Service ist kostenlos.

    Auch auf Anfrage und nachdem überprüft wurde, dass das Gerät die notwendigen Sicherheitsfunktionen erfüllt, können Sie ihren eigenen Sauerstoffkonzentrator (POC) verwenden.

  • Kostenlose Beförderung medizinischer Hilfsmittel und Mobilitätshilfen. Neben dem in Ihrem Ticket erlaubten Freigepäck befördern wir kostenlos alle von Ihnen benötigten Mobilitätshilfen - Rollstühle, Krücken, Rollators - sowie Medizinbedarf und Medikamente für eine Versorgung von bis zu 2 Tagen am Zielort.

    So dürfen Sie zum Beispiel zusätzlich zu Ihrem Gepäck Folgendes mitnehmen:

    • ein Dialysegerät von bis zu 50kg Gewicht *

    • bis zu zwei Mobilitätshilfen: Rollstuhl, Rollator.

    • Beatmungsgeräte, CPAP, Sauerstoffkonzentratoren

    Wir haben unsere Operationen so konzipiert, dass mobilitätseingeschränkte Fluggäste, die einen Rollstuhl zur Fortbewegung benötigen, einen bequemen Zugang zum Flugsteig haben und dieser ihnen in kürzester Zeit bereitgestellt wird.

    In der Tat, können wir in bestimmten Flugzeugen, deren Kapazität dies ermöglicht, Ihre Mobilitätshilfen in der Kabine befördern, jedoch hängt diese Möglichkeit von der Belegung und/oder den Geräteeigenschaften ab.

  • Transport von Rollstühlen. Montage und Demontage. Die Reisevorbereitung des Rollstuhls ist oft komplex und die Schwierigkeit bei der Montage und Demontage hängt von der Art des Rollstuhles ab:

    • Manuelle Rollstühle: In den meisten Flughäfen können Sie Ihren eigenen Rollstuhl bis zum Flugzeug benutzen, wo er dann abgeholt und für den Transport im Frachtraum präpariert wird.

    • Elektrische Rollstühle: infolge der Vorbereitung dieser Art von Stühlen und der Merkmale ihrer Batterien müssen Sie den Beförderungsantrag mindestens 48 Stunden vor dem Flug stellen. 

      • Nassbatterien (Auslaufgefahr) : Die Verbindungen müssen von den Batteriepolen entfernt werden, um sie zu isolieren und zu schützen.

      • Trockenbatterien (Keine Auslaufgefahr) : Die in diesen Rollstühlen eingebaute Batterie muss nicht entfernt werden, wenn sie fest verankert ist. Es besteht auch keine Notwendigkeit, die Pole zu trennen, wenn sie isoliert sind und sich der Schalter in der Aus-Position/ Off befindet.

    Wenn Sie uns zudem eine Kopie der Anweisungen des Herstellers zur Verfügung stellen, ist dies eine wertvolle Hilfe für unsere Arbeit, wodurch wir unsere Arbeit wesentlich schneller und mit minimalem Risiko durchführen können.

  • Priorität bei der Gepäckausgabe.

    Die Abgabe von Mobilitätshilfen hat Vorrang vor anderem Fluggepäck. Wenn jedoch ein Problem auftreten sollte, werden wir es sofort durch ein anderes Gerät mit ähnlichen Eigenschaften ersetzen, bis zur abschließenden Lösung des Problems.

    Ihre persönlichen Informationen in Serviberia: +43  01 79 56 77 22.

    Auch Informationen über Flugpläne und Flüge

  • Zusätzlicher Platz: Menschen, die aufgrund ihrer Größe oder eines anderen Bedürfnisses mehr als den durch den Sitzplatz festgelegten Platz erfordern, können sich in Serviberia über die Möglichkeiten des Erwerbs eines „Extraseat“ informieren.

  • Andere Serviceleistungen zur Barrierefreiheit Zu den Dienstleistungen, die Flugreisen für Menschen mit Behinderungen erleichtern, gehören Sicherheitsanweisungen und Broschüren in Blindenschrift (Braille), Bildunterschriften, Webzugang und andere, wie Sondermahlzeiten, die wir versuchen an Ihre eigene Ernährung anzupassen, wenn Sie uns entweder bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Abflug hierüber informieren.

  • Spezielle Lebensmittel und Lebensmittelallergien Flüge für jeden Geschmack

    Sie können verschiedene Mahlzeiten auf dem Flug beantragen. Wenn Sie allergisch auf ein bestimmtes Lebensmittel reagieren, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich telefonisch mit Serviberia: +43  01 79 56 77 22 Täglich 9-20 Uhr (Deutsch) 24 Stunden täglich (Spanisch und Englisch) Auch Informationen über Flugpläne und Flüge in Verbindung setzen, da wir Ihnen keine Garantie für die vollständige Abwesenheit des Allergens in der Mahlzeit geben, bzw. zusichern können, dass andere Lebensmittel während des Produktionsprozesses nicht dem Produkt, auf das Sie allergisch reagieren, ausgesetzt waren.

Mehr lesen

Barrierefreie Iberia

Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu Flugreisen anzubieten, ist Pflicht der Fluggesellschaften. Iberia nimmt diese Serviceverpflichtung sehr ernst, weshalb wir sowohl die Flugzeuge als auch die Verfahren angepasst haben, um unter strengster Beachtung der Sicherheitsstandards, Barrieren zu beseitigen und uns an jedes Bedürfnis anzupassen.

Transporteinschränkungen sind größtenteils von den Flugsicherheitsregelungen und Protokollen bedingt und in bestimmten Fällen von den Dimensionen und physikalischen Eigenschaften des jeweiligen Flugzeuges, welche uns manchmal nicht erlauben, unseren Kunden mit eingeschränkter Mobilität optimale Barrierefreiheit anzubieten.

Unsere Flugzeuge bieten eine angemessene Barrierefreiheit. Nur in bestimmten Fällen, in der Regel im Regionalluftverkehr aufgrund der Flugzeuggröße, können Beschränkungen für den Transport medizinischer Hilfsmittel und Geräte wie Krankentragen oder Geräte bestehen, deren Größe den Transport in der Kabine oder im Frachtraum nicht erlauben.

Weitere Informationen zur Beförderung von Rollstühlen finden Sie im Absatz siehe oben, "Beförderung von Rollstühlen".

Darüber hinaus erfordern bestimmte Behinderungen besondere Aufmerksamkeit oder die Genehmigung des medizinischen Dienstes der Fluggesellschaft und müssen mit absoluter Priorität vor oder zum Zeitpunkt der Buchung bearbeitet werden. Hierbei handelt es sich umSicherheitsmaßnahmen, die für Einzelfälle festgelegt werden und Teil vieler anderer sind, mit denen wir täglich die Flugsicherheit und Ihre Sicherheit schützen.

In sehr seltenen Fällen sind wir verpflichtet, Beschränkungen für die Beförderung von Personen festzulegen oder ihnen sogar den Einstieg zu verweigern, falls ein Risiko für die übrigen Passagiere, die Besatzung oder den Passagier selbst besteht.

Dieser Abschnitt wird Ihnen helfen, Ihre Reise so zu planen, dass Sie Ihr Reiseerlebnis von Anfang bis Ende genießen können. Beachten Sie diese Ratschläge, da die Reisevorbereitungen je nach den persönlichen Bedürfnissen stark variieren, und in einigen Fällen ein ärztliches Attest und/oder eine Begleitung während der Reise erforderlich machen.

Mehr lesen

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PEM)

Die im Luftverkehr geltenden Rechtsvorschriften definieren als Behinderten oder Passagier mit eingeschränkter Mobilität (PEM) "eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln aufgrund einer körperlichen, (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, einer Behinderung anderer Art oder des Alters eingeschränkt ist, und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine allen Fluggästen zugänglichen Serviceleistungen Anpassung an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert "(Art. 2) EG-Verordnung 1107-1106).

Durchführungsbestimmungen

Iberia ist ein europäisches Luftfahrtunternehmen mit einer in Spanien ausgestellten Lizenz, welches den Regelungen der Europäischen Union und der spanischen Gesetzgebung unterliegt, den entsprechenden nationalen Vorschriften und internationalen Verträgen, falls zutreffend, sowie den Bestimmungen der internationalen Luftfahrtorganisationen:

EG-Verordnung 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zu den Rechten von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität im Luftverkehr.

EG-Verordnung 8/2008 EU zu OPS-Vorschriften, OPS-Verordnung 1260.

Gesetz 51/2003 vom 2. Dezember zu Gleichstellung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.

Königliches Dekret 1544/2007 vom 23. November, welches die Grundvoraussetzungen der Barrierefreiheit und Antidiskriminierung beim Zugang und der Nutzung von Verkehrsmitteln für Menschen mit Behinderungen regelt.

Operatives Rundschreiben 04/01 der spanischen Direktion für Zivilluftfahrt.

Resolution 700 und Best Practices 1700, 1700a, 1700c, 1700d und 1700e der IATA.

Mehr lesen

Internationale Vorschriften über die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Wir möchten, dass Ihre Bedürfnisse verstanden und Sie entsprechend betreut werden, und dass Ihre Sicherheit und Würde respektiert werden.

ANHANG (PER)

Zweck dieses Dokuments ist eine Verbesserung der Barrierefreiheit im Flugverkehr für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Es ist an die Fluggesellschaften gerichtet, die Serviceleistungen und Einrichtungen auf Flughäfen und in Flugzeugen bieten, und dient als Grundlage dafür, dass ein freiwilliger Verhaltenskodex (oder auch mehrere) ausgearbeitet wird. Bei der Ausarbeitung der Verhaltenskodizes sind die entsprechenden Bestimmungen des Dokuments 30 (Abschnitt 5) der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) sowie des Anhangs 9 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) maßgeblich. Diese Dokumente enthalten technische Daten und wurden unter Einbeziehung der Luftfahrtindustrie sowie der Regierungsorgane verfasst, die für die Festlegung von Vorschriften und empfohlener Praktiken zuständig sind.

Definition

Personen mit eingeschränkter Mobilität (PEM) sind Menschen, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.

Grundlegende Forderungen

  1. 1. Personen mit eingeschränkter Mobilität haben dieselben Rechte auf Bewegungs- und Wahlfreiheit wie jeder andere Bürger. Dies gilt ebenso für Flugreisen wie auch für alle anderen Lebenslagen.

  2. 2. Die Fluggesellschaften, Flughäfen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Dienstleister sind dafür verantwortlich, auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität Rücksicht zu nehmen. Gleichermaßen ist es Aufgabe der Personen mit eingeschränkter Mobilität, ihre Bedürfnisse über die angemessenen Kanäle im gegebenen Moment genau anzugeben.

  3. 3. Es sind die notwendigen Informationen anzugeben, damit die Personen mit eingeschränkter Mobilität ihre Reisen planen und durchführen können.

  4. 4. Die aus der Betreuung der Personen mit eingeschränkter Mobilität entstehenden Kosten dürfen nicht direkt auf diese umgelegt werden.

  5. 5. Behinderung und Krankheit dürfen nicht gleichgestellt werden, d. h., Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen nicht als Vorbedingung für die Reise aufgefordert werden, medizinische Erklärungen über ihre Behinderungen vorzulegen.

  6. 6. In den Angelegenheiten, welche die Betreuung der Personen mit eingeschränkter Mobilität betreffen, werden deren vertretende Organisationen zu Rate gezogen.

  7. 7. Das Personal muss in angemessener Weise geschult werden, um die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität zu verstehen und ihnen gerecht zu werden.

  8. 8. Sicherheitskontrollen müssen so durchgeführt werden, dass die Würde der Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht verletzt wird.

  9. 9. Personen mit eingeschränkter Mobilität muss das größtmögliche Maß an Unabhängigkeit eingeräumt werden.

Praktiken der Fluggesellschaften

Keine Fluggesellschaft darf eine Person mit eingeschränkter Mobilität abweisen, es sei denn, sie kann einen sicheren Transport, eine entsprechende Unterbringung oder die konkrete Betreuung an Bord nicht gewährleisten. Sollte der Transport einer Person mit eingeschränkter Mobilität abgelehnt werden, müssen die Fluggesellschaften klar und ausführlich die Gründe für die Ablehnung erklären.

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die sich nicht selbstständig helfen und bewegen können, müssen stets in Begleitung reisen. Die Fluggesellschaft leistet an Bord keine medizinische, hygienische oder sicherheitsbezogene Betreuung. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit unserer Buchungszentrale in Verbindung.

Die Fluggesellschaften sind angehalten, technische und operative Möglichkeiten zu finden, um den Zugang und die Einrichtungen in Flugzeugen aller Größen zu verbessern, besonders wenn wichtige Überholungsarbeiten durchgeführt werden.

In den Fällen, in denen eine Direktflugverbindung für eine Person mit eingeschränkter Mobilität nicht möglich ist (z.B. wegen der geringen Größe des Flugzeugs), müssen die Fluggesellschaften versuchen, eine akzeptable Alternative anzubieten.

Unabhängig von der Größe des Flughafens oder Flugzeugs muss bei den Formalitäten beim Ein- und Aussteigen die Würde der Personen mit eingeschränkter Mobilität gewahrt werden.

Die Fluggesellschaften müssen bei entsprechendem Platzangebot an Bord behindertengerechte Einrichtungen zur Verfügung stellen, um die Autonomie der Personen mit eingeschränkter Mobilität innerhalb der sanitären, hygienischen und Sicherheitsgrenzen zu ermöglichen.

Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen hinsichtlich der Optionen bei der Sitzplatzzuweisung gleichgestellt sein. Dies ist nur durch die Sicherheitsanforderungen eingeschränkt. Die Fluggesellschaften müssen in klarer und deutlicher Form die Gründe für eine Ablehnung eines konkreten Sitzplatzes erklären, wenn dieser aus Sicherheitsgründen nicht zugewiesen wird.

Blindenhunde müssen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Fluggesellschaft und den nationalen Einfuhrbestimmungen in der Kabine transportiert werden. Für ihren Transport wird keine Gebühr erhoben. Von Personen mit eingeschränkter Mobilität wird für den Transport grundlegender Objekte, die ihre Mobilität erleichtern, oder anderer Hilfsmittel im Falle von Körperbehinderung keine Gebühr berechnet.

Die Fluggesellschaften müssen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den Verlust oder die Beschädigung von mobilitätserleichternden Objekten oder anderen Hilfselementen im Falle von Körperbehinderung, zu verhindern. Sollte ein solcher Verlust oder eine solche Beschädigung eintreten, ergreifen die Fluggesellschaften die geeigneten Maßnahmen, um die unmittelbaren individuellen Bedürfnisse nach Mobilität zu erfüllen.

Zugang zum Luftverkehr für Personen mit Behinderungen

Text der EU-Verordnung 1107/2006: www.eur-lex.europa.eu / technische Dokumentation / Reisen und Behinderung / Rechtsetzungsakte / 32006R1107

So können Sie eine Kopie der Norm 14CFR Part 382 des US Verkehrsministeriums anfordern:

Per Telefon


Anrufe innerhalb der USA: Direkter und kostenloser Anruf für behinderte Fluggäste unter der Nummer 1-800-778-4838, oder der Nummer mit integriertem Fernschreiber*(TTY) 1-800-455-9880.

Anrufe von außerhalb der USA: Rufen Sie die Abteilung für Verbraucherschutz von Fluggästen unter der Telefonnummer (+1) 202-366-2220 oder der Nummer mit integriertem Fernschreiber*(TTY) (+1) 202-366-0511 an.

Per Post


Abteilung für Verbraucherschutz von Fluggästen

C-75, US Department of Transportation

1200 New Jersey Ave., SE

West Building, Room W96-432

Washington, DC 20590

Per Internet


Über die offizielle Website des Verkehrsministeriums unter folgenden Link: www.transportation.gov/airconsumer

Mehr lesen

Denken Sie daran:

  • Bereiten Sie alle erforderlichen Serviceleistungen vor, damit Sie dann in aller Ruhe reisen können.
  • Beantragen Sie diese mindestens 48 Stunden vor Ihrer Reise.
  • Sie sollten sich ca. zwei Stunden vor Abflug auf dem Flughafen einfinden.
  • Für Anschlussflüge sollten Sie Kombinationen mit mindestens eineinhalb Stunden Aufenthalt auf den jeweiligen Flughäfen einplanen.

Hier sehen Sie dies für Flüge von

  • British Airways
  • American Airlines
  • Finnair

Sie sind vielleicht auch interessiert an

Reisedokumente für Minderjährige

Alle Bedingungen, die Sie beim Reisen mit Kindern oder Babys je nach Alter, Größe und Anzahl erfüllen müssen

Weitere Informationen

Kinder und Babys

Erfüllung aller Normen und Regeln für die Reise mit Kleinkindern unter 8 Monaten und Kindern unter 12 Jahren

Weitere Informationen

Laden...