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Identifikation von Passagieren in Spanien

Dokumente, die Sie an den Check-In-Schaltern und Flugsteigen zur Bestätigung der Übereinstimmung Ihrer Namensangaben mit denen auf der Bordkarte vorweisen müssen.

Inlandsflüge

Erforderliche Reisedokumente für Inlandsflüge
Nationalität des Fluggastes Erforderliche Dokumente

Spanisch

Über 14 Jahre: In Spanien ausgestellter Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, dessen Laufzeit nicht unbedingt gültig sein muss.

Bei Minderjährigen unter 14 Jahren, die weder einen Personalausweis noch einen Reisepass besitzen, können die Behörden ein Dokument zur Überprüfung ihrer Identität verlangen: Familienbuch, Auszug aus dem Personenstandsregister, notarielle Beglaubigung oder auf einer Polizeistation ausgestellte Vollmacht.

EU / Schengen / Andorra / Liechtenstein

Gültiger Reisepass oder Personalausweis mit gültiger Laufzeit.

Gültige spanische Aufenthaltsgenehmigung oder die eines Schengen-Staates.

In Spanien ausgestellter Führerschein

Drittländer

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

Gültige spanische Aufenthaltsgenehmigung oder die eines Schengen-Staates.

In Spanien ausgestellter Führerschein

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Flüge nach EU/Schengen / Andorra / Liechtenstein

Erforderliche Reisedokumente für Flüge nach EU/Schengen / Andorra / Liechtenstein
Nationalität des Fluggastes Erforderliche Dokumente

Spanisch

Gültiger Reisepass oder Personalausweis

EU / Schengen / Andorra / Liechtenstein

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

Drittländer

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

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Flüge in Drittländer

Erforderliche Reisedokumente für Flüge in Drittländer
Nationalität des Fluggastes Erforderliche Dokumente

Spanisch

Gültiger Reisepass

EU / Schengen / Andorra / Liechtenstein

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

Drittländer

Reisepass oder gültiges Reisedokumente mit gültiger Laufzeit.

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Erläuterungen zur Überprüfung der Dokumente.

Hinsichtlich der Anwendung der neuen Sicherheitsmaßnahmen zur Überprüfung der Dokumentation gelten folgende Definitionen:

  • Reisedokument: Wirksam ausgestellt, gültig und mit Angabe der maximalen Laufzeit sowie den Einschränkungen, die in jedem Einzelfall für seine Verwendung festgelegt werden.

  • Reisedokumente für Flüchtlinge: Ausgestellt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.

  • Reisedokumente für Staatenlose: Ausgestellt gemäß dem Abkommen zur Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954.

  • Sonstige gültige Reisedokumente: Abgesehen von den drei oben erwähnten Dokumenten, berücksichtigt das Innenministerium die Möglichkeit anderer Reisedokumente, wie ein Seefahrtbuch oder einen Seemannsausweis, aber ihre Verwendung ist weniger verbreitet.

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Weitere Informationen

 

Erforderliche Unterlagen für Minderjährige

Alle Passagiere über 14 Jahre müssen einen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen.

Auf Inlandsflügen sind Kinder unter 14 Jahren nicht dazu verpflichtet, doch können sie sich damit schnell ausweisen.

Durch das Fehlen einer einheitlichen Regelung benötigen auf internationalen Flügen (Europa und Drittländer) alle Minderjährigen (allein reisend oder in Begleitung und unabhängig vom Alter) einen Personalausweis oder Reisepass (wenn allein reisend mit einer polizeilich beglaubigten Genehmigung). Auch müssen die weiteren Einreisebedingungen des Ziellandes erfüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Erforderliche Unterlagen für Minderjährige.

Bei Verlust oder Diebstahl der Dokumente

Die Anzeige bei den Sicherheits- und Polizeikräften stellt keinen gültigen Beweise zur Identität des Passagiers dar. Ein Beamter der Sicherheits- und Polizeikräfte kann die Identität bestätigen, obgleich eine solche Akkreditierung nur gilt, um am Flugsteig die Identität auf Inlandsflügen zu bestätigen. Möglicherweise ist dies nicht ausreichend für die Einreise in das Zielland.

Staaten der Europäischen Union

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Staaten, in denen das Schengener Abkommen angewendet wird

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechische Republik und Ungarn.

Programm SAE für die Einreise nach Mexiko öffnen/schließen

Iberia ist Mitglied des Programms SAE und daher können die Passagiere mit türkischer, russischer und ukrainischer Staatsangehörigkeit, die aus diesen Ländern nach Mexiko reisen wollen, Ihre elektronische Genehmigung beim Instituto Nacional de Migración de México (Einwanderungsbehörde von Mexiko) beantragen.

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Vorgabezeiten

Zeitrahmen vor dem Abflug zur Formalisierung Ihres Flugscheins und für die Gepäckaufgabe.

Weitere Informationen

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