Erforderliche Dokumente für Minderjährige

Überprüfen Sie alle Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie mit Kindern und Babys reisen. Berücksichtigen Sie hierbei ihr jeweiliges Alters und das Reiseziel

Erforderliche Dokumente für Minderjährige - Vor Reisebeginn

Alle Passagiere über 14 Jahre müssen einen Personalausweis oder Reisepass mitführen.

Jugendliche unter 14 Jahren sind hierzu nicht verpflichtet. Jedoch enthebt sie ihre Mitführung von der Pflicht sich anderweitig auszuweisen.

Das nationale Luftsicherheitsprogramm verpflichtet zur Erfüllung aller vorgenannten Anforderungen.

Mit einem oder beiden Elternteilen reisende Minderjährige

Wenn die Begleitperson des Minderjährigen kein Erziehungsberechtigter ist oder er alleine reist

Sonderfälle

Puente Aéreo (Shuttle Service): Kaufen Sie Flugtickets für Minderjährige

Zum Buchen von Tickets für die Luftbrücke Puente Aéreo müssen Sie sich mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen. Um in Begleitung eines Elternteils reisende Minderjährige in das Ticket aufzunehmen, reicht dessen Ausweis.

Flüge von oder nach Mexiko

Alleinreisende Minderjährige und Minderjährige in Begleitung einer Person, die kein Elternteil oder Erziehungsberechtigter ist, haben ein von beiden Eltern, dem Erziehungsberechtigten oder dem Vormund vor einem Notar oder der zuständigen Behörde unterzeichnetes Dokument vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass das minderjährige Kind berechtigt ist, das Land zu verlassen. Im Falle eines im Ausland ausgestellten Dokuments, muss dieses beglaubigt oder gegebenenfalls mit der entsprechenden Übersetzung (im Fall einer anderen Sprache als Spanisch) versehen sein. Im konkreten Fall Spaniens verfügt die Polizei über ein entsprechendes Genehmigungsschreiben.

Alleinreisende Minderjährige mit Abflug von Italien

Alle alleinreisenden Minderjährigen unter 14 Jahren (UMNR) mit italienischer Staatsangehörigkeit, die außerhalb Italiens fliegen, müssen neben dem Reisepass eine vereidigte Erklärung ihrer Eltern oder gesetzlichen Erziehungsberechtigten mitführen, die notariell beglaubigt ist und bestätigt, dass sie die Erlaubnis haben, als alleinreisende Minderjährige zu fliegen.
Dieses Dokument muss von den Eltern oder gesetzlichen Erziehungsberechtigten unterschrieben und von der Polizeidienststelle (Questura) authentifiziert sein. Zudem muss es den Namen der Fluggesellschaft enthalten, welcher der Minderjährige anvertraut wird.

Alle Kinder, die nach Südafrika ein- oder ausreisen oder dort auf einen anderen Flug umsteigen

Für Reisen nach und von Südafrika müssen alle Kinder verschiedene Dokumente mitführen – unabhängig davon, ob Sie mit beiden Eltern, ein Elternteil, in Begleitung eines Erwachsenen oder alleine reisen.

Die Einreisebestimmungen werden regelmäßig geändert. Vergewissern Sie sich deshalb bitte bei ihrer zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung, dass Sie die richtigen Dokumente für Ihr Kind haben.

www.dha.gov.za

Flüge ab spanischen Flughäfen

Für Flüge ab spanischen Flughäfen ist den Erziehungsberechtigten oder Verwandten unbegleitet reisender Minderjähriger unter 14 Jahren der Zutritt zu den Abfertigungsbereichen gestattet. Hierzu müssen Sie am Abfertigungsschalter von Iberia einen „Gate Pass“ anfordern. Der Zutritt ist nur gestattet, um den Minderjährigen am Flugtag und zur Flugzeit bis zum jeweiligen Flugsteig zu begleiten. Die erwachsene Begleitperson muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorweisen, um zusammen mit dem Minderjährigen die Grenzkontrolle zu passieren.

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Kinder und Babys

Erfüllung aller Normen und Regeln für die Reise mit Kleinkindern unter 8 Monaten und Kindern unter 12 Jahren

Weitere Informationen

Alleinreisende Minderjährige

Wir bieten Ihnen einen Sonderservice für ohne Begleitung fliegende Kinder und Jugendliche, mit dem wir diese während der gesamten Reise vom Einchecken bis zur Ankunft betreuen

Weitere Informationen

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