Alle Passagiere über 14 Jahre müssen einen Personalausweis oder Reisepass mitführen.
Jugendliche unter 14 Jahren sind hierzu nicht verpflichtet. Jedoch enthebt sie ihre Mitführung von der Pflicht sich anderweitig auszuweisen.
Das nationale Luftsicherheitsprogramm verpflichtet zur Erfüllung aller vorgenannten Anforderungen.